Der Ausweis für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter
Die JuleiCa ist der bundesweit gültige Ausweis für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter und weißt diese als in allen Bereichen der Jugendarbeit geschult aus. Die JuleiCa gibt es seit 2010 im neuen Desgin.
Wann bekomme ich die JULEICA?
Den Antrag auf Ausstellung einer Jugendleitercard kann gestellt werden, wenn an einem Gruppenleitergrundkurs und einem erste Hilfe Kurs teilgenommen wurde.
Gruppenleitergrundkurs + 1. Hilfe Kurs = JuleiCa
Inhalte des Gruppenleitergrundkurses:
- Rechtsfragen wie Aufsichtspflicht, Jugendschutz und sexuelle Gewalt
- Kenntnisse über Gruppenprozesse, Methoden der Gruppenarbeit
- Leitungsstile, Führungsverhalten
- Strukturen der Jugendarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit und Interessensvertretung
Wo gibt es Anträge für die JuleiCa?
Seit 2010 gibt es auch ein neues Antragsverfahren für die Jugendleitercard. Der Antrag wird direkt über den digitalen Weg vom Jugendleiter über den Jugendverband zum Kreisjugendring beantragt. Das Antragsformular ist unter www.juleica.de aufzurufen und auszufüllen. Neben dem digitalen Antragsweg hat sich noch verändert, dass nun der Jugendverband überprüfen muss, ob:
- der/die Jugendleiter/in bei ihnen im Verband tätig ist
- ein Gruppenleitergrundkurs besucht wurde
- der Nachweis für einen 1. Hilfe Kurs vorliegt.
Die PAUSCHALE AUFWANSENTSCHÄDIGUNG
Seit dem Jahr 2001 kann im Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim eine pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Jugendleiter/innen beantragt werden. Der Landkreis stellt hierfür 2.500 € zur Verfügung.
Durch diese Entschädigung möchte der Kreisjugendring einen Beitrag zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagement in der Jugendarbeit leisten und die Bereitschaft stärken, sich für diese Tätikeit durch den Besuch eines Gruppenleitergrundkurses zu qualilfizieren. Die pauschale Aufwandsentschädigung kann bis zu 50 € im Jahr betragen. Einen Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung besteht nur, wenn über einen längeren Zeitraum Angebote in der Jugendarbeit gemacht wurden z. B. regelmäßige Gruppenstunden o.ä. Die Betreuung einer Freizeitmaßnahme im Jahr ist hier leider nicht ausreichend. Hat man im Antragsjahr eine Fortbildung/Schulung im Bereich der Jugendarbeit besucht, kann ein Bonus von 10 € mitbeantragt werden.
Antragsformulare gibt es in der Geschäftsstelle oder direkt HIER KLICKEN