Die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim findet auf zwei Ebenen statt:
- GEMEINDEN: als örtlicher Träger der Jugendarbeit. Hier werden Maßnahmen gefördert, die in der Gemeinde (= örtlich) stattfinden und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dieser Gemeinde stammen.
- LANDKREIS: als überörtlicher Träger der Jugendarbeit. Hierunter fallen Maßnahmen, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus min. 3 Gemeinden des Landkreises stammen und die Maßnahme offen ausgeschrieben wurde (d.h. alle interessierten Kinder und Jugendliche müssen daran teilnehmen können, nicht nur die Mitglieder des ausrichtenden Verbandes).
DER LANDKREIS ÜBERSTELLT FÖRDERMITTEL FÜR DIE JUGENDARBEIT AN DEN KREISJUGENDRING UND DIESER VERTEILT DIESE GEMÄSS SEINEN ZUSCHUSSRICHTLINIEN AN SEINE MITGLIEDSVERBÄNDE.
Änderungen der Zuschussrichtlinien vom KJR:
Der KJR hat zum 1.1.2005 seine Zuschussrichtlinien geändert. Die Richtlinien wurden wie folgt verändert:
- Die Projektförderung zu einem jährlich neu festgelegten Thema wurde abgeschafft.
- Modellmaßnahmen - also neuartige Projekte oder Aktionen für neue Zielgruppen in der Jugendarbeit - müssen nicht mehr im Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim stattfinden und werden mit bis zu 150 € pro Maßnaßnahme gefördert. Es muss weiterhin vor der Maßnahme eine Absprache mit der Geschäftsstelle des KJRs erfolgen. Der Zuschussantrag ist direkt an den KJR innerhalb von 8 Wochen nach der Durchfürhung der Maßnahme zu stellen.
- Bei Freizeiten und Jugendbildungsmaßnahmen gab es keine Änderungen.
- Unter dem Titel Anschaffungen können zukünftig Gegenstände (pädagogisches Kleinmaterial) von 5 € bis 300 € mit 25 % bezuschusst werden. Anschaffungen im Wert von 300 € - 800 € können mit 25 % von 300 €, also mit 75 € bezuschusst werden.
- Bei Freizeiten, Jugendbildungsmaßnahmen und Anschaffungen hat sich an den Abgabefristen und der Verteilung der Gelder durch die Jugendverbände nichts geändert.
Ergänzung, die zum 1.1.2012 in Kraft tritt:
- Verbände, die ein oder mehrere Vorstandsmitglieder stellen, die mind. 6 Monate regelmäßig an Vorstandssitzungen teilnehmen, erhalten einen Bonus von 100 € ZPL-Mittel.
Die Zuschussrichtlinien mit den Antragsformularen gibt es hier:
Weitere Fördermöglichkeiten im Landkreis:
Internationale Jugendbegegnungen: Hier werden Maßnahmen und Projekte der internationalen Jugendarbeit gefördert (z.B. Jugendaustausch).
Pauschale Aufwandsentschädigung: ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter haben Anspruch auf eine persönliche Förderung in Form einer pauschalen Aufwandsentschädigung in der Höhe von bis zu 50 € im Jahr. Weitere Informationen und Antragsformular (auf Antragsformualr klicken) oder unter Service - Jugendleiter.
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