Juleica

Die Jugendleiter:in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber:innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica

Voraussetzung ist, dass der oder die Jugendleiter:in für einen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist. Die Tätigkeit muss kontinuierlich über einen längeren Zeitraum erfolgen. Der oder die Inhaber:in der Juleica muss eine praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter:in erhalten haben, die nachfolgend genannte Qualitätsstandards erfüllt. Er oder sie muss in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.

Eine berufliche Ausbildung (bspw. Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erzieher, Sozialpädagogen, Pädagogen, Diakonen, Kinder- und Heilerziehungspfleger), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden. Der oder die Inhaber:in der Juleica soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.

Wann bekomme ich die Juleica?

Den Antrag auf Ausstellung einer Jugendleitercard kann gestellt werden, wenn an einer Juleica-Grundausbildung und einem erste Hilfe Kurs teilgenommen wurde.

Der Erste Hilfe Kurs muss 16 Unterrichtseinheiten beinhalten und darf nicht älter als drei Jahre sein. Die Juleica-Grundausbildung muss 34 Zeitstunden betragen

Inhalte der Juleica-Grundausbildung:

  • Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, von Mädchen und Jungen
  • Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Vermittlung von Leitungskompetenzen und Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis
  • Methodenkompetenz
  • Planung und Durchführung von Aktivitäten anhand von praktischen Beispielen
  • Strukturen der Jugendarbeit (Demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit)
  • Wertorientierung von Jugendorganisationen
  • Rechts- und Versicherungsfragen
  • Prävention sexueller Gewalt
  • Geschlechtsbewusste Mädchen- und Jungenarbeit

Wo gibt es Anträge für die JuleiCa?

Seit 2010 gibt es auch ein neues Antragsverfahren für die Jugendleitercard. Der Antrag wird direkt über den digitalen Weg vom Jugendleiter über den Jugendverband zum Kreisjugendring beantragt. Das Antragsformular ist unter www.juleica.de aufzurufen und auszufüllen. Neben dem digitalen Antragsweg hat sich noch verändert, dass nun der Jugendverband überprüfen muss, ob:

  • der oder die Jugendleiter:in bei ihnen im Verband tätig ist
  • ein Gruppenleitergrundkurs besucht wurde
  • der Nachweis für einen 1. Hilfe Kurs vorliegt.